SCHALTER 11 — ABSCHRIFT NACH AKTENLAGE -------------------------------------- VORGANG 0017 AKTENZEICHEN AZ 92-0017 GEFÜHRT ALS @mattes EINGANG 01.08., 23:11 EINREICHUNG ----------- Stehen die zwei Airs in Morrow tatsächlich für R2 als Produktname für SAP R2? AUSKUNFT -------- AUSKUNFT NACH AKTENLAGE: Der Bestand führt die Doppelung der Buchstaben nicht als Verweis auf ein Produkt der Wirklichkeit, sondern als Namensmechanik des Bandes selbst. Akte 4 löst das Kürzel im Romantext auf: MORROW steht als MO:del R:ealtime R:egister OW:ner, und zwischen den beiden R liegt „im Namen kein Zeichen und im Betrieb elf Minuten“, geführt als Vorlauf. Das R doppelt sich also aus dem Produktnamen selbst heraus, nicht aus einer Anlehnung an ein Fremdsystem. Kapitel 18 (Akte 2) führt die Nebenspur, die zur Verwechslung einlädt: ein abgelehnter Projektantrag mit der Titelzeile „R/2 → 2MORRROW“, eine Faxkopie mit drei R, ein Registerauszug „Warenzeichen MO/R3/OW, geführt: MORROW. Namensrechte aus Konkursmasse, Posten 47.“ Diese drei Blätter gehören zusammen, „ohne aufeinander zu verweisen“, so der Romantext ausdrücklich. Der Bestand zeigt hier die Entstehung des Namens als Fund- und Erbschaftssache, nicht als Zitat eines Softwareprodukts der Wirklichkeit; die Ähnlichkeit der Silbe „R2“ wird im Text selbst als Zufall der Aktenlage inszeniert, nicht als Auflösung. Akte 1 (Register) benennt das eigentliche Feldpaar der Registratur: MO/OW, aus der Notation MO/R2/OW, hinterlegt als Maßgebliches Original und Ordnungsmäßige Wiedergabe. Hier liegt tatsächlich ein „R2“ in der internen Notation, aber das Register weist es als Abkürzung zweier Buchbegriffe aus (Original/Wiedergabe), nicht als Verweis auf ein Softwareprodukt. Eine Gleichsetzung mit einem Realwelt-Produktnamen ist im Register nicht vorgesehen; die Ähnlichkeit bleibt Homonym, kein Verweis. IN DER WIRKLICHKEIT GEFÜHRT: bis zum 31.12.1992 ist ein Produkt dieses Namens im Marktumfeld der Business-Software geführt gewesen; die Akte nennt es nicht, und der Bestand stellt keine Verbindung her. Ob der Autor mit der Doppel-R-Spielerei auf ein Realwelt-Produkt anspielt, ist eine Frage der Anmerkungen, nicht der Aktenlage des Romantexts oder des Registers; dort ist sie nicht verzeichnet. Kapitel 18, 22, 26, 32, 35, 37 (Register MO/OW); Kapitel 2, 4, 15, 34 (Register RR); Kapitel 18 (Romantext, Teil 16/18); Enzyklopädie-Domäne: nicht einschlägig, da Frage sich auf Register und Romantext bezieht. VERBLEIB: DAS REGISTER FÜHRT DEN VORGANG UNTER MO/OW; EINE GLEICHSETZUNG MIT EINEM PRODUKTNAMEN DER WIRKLICHKEIT IST NICHT GEFÜHRT. ------------------------------------------------------------------------ Ausgefertigt vom Rechenwerk. Die Abschrift gibt den Stand der Akte zum Zeitpunkt der Ausfertigung wieder. Der Vorgang bleibt geführt.